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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2024

Errichtung einer Photovoltaikanlage führt nicht bereits zur gewerblichen Infektion der Einkünfte einer im Übrigen nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft führt, wenn Einnahmen aus der Stromeinspeisung erst ab dem Folgejahr erzielt werden

Führt bereits die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur gewerblichen Infektion der Einkünfte einer im Übrigen nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft, auch wenn Einnahmen aus der Stromeinspeisung erst ab dem Folgejahr erzielt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().